Stellungnahme zur Hinrichtung von Ruhollah Sams

Am Samstagmorgen wurde der iranische Journalist und Blogger Ruhollah Sam in Teheran hingerichtet. Der Regimekritiker lebte seit einigen Jahren als anerkannter Flüchtling in Paris, bereits 2009 hatte er die angebliche Wahlfälschung bei der Präsidentenwahl scharf verurteilt. Sam fühlte sich auch im Exil zunehmend bedroht, und stand zeitweilig unter dem Schutz französischer Sicherheitsbehörden. 2019 wollte der Journalist nach Bagdad reisen, um einen Fernsehsender zu gründen, doch dies erwies sich als Falle. Er wurde festgenommen, in den Iran verschleppt und vor ein Revolutionstribunal gestellt. Im Juni 2020 erfolgte das Todesurteil, dem 47-Jährigen wurde vorgeworfen, mit seiner Webseite „Amad News“, auf Telegram und in Interviews „Propaganda gegen die iranische Führung betrieben“ und Menschen zu Protesten angestiftet zu haben. Das Oberste Gericht bestätigte das Urteil. Das iranische Staatsfernsehen begründete die Hinrichtung mit der „Schwere der Verbrechen“ gegen die Islamische Republik. Zu den Anklagepunkten gehörten „Verbrechen gegen die innere und äußere Sicherheit“ und „Spionage für den französischen Geheimdienst“.

Der Österreichische PEN sieht in der Hinrichtung Ruhollah Sams einen Akt verbrecherischer Willkür und eine Verletzung fundamentaler Menschenrechte, im Besonderen des Rechts auf Leben, des Rechts auf ein faires Verfahren und des Rechts auf Meinungs- und Pressefreiheit. 13.12.2020