SOMALIA: Abdiaziz Abdinur IBRAHIM zu einem Jahr Haft verurteilt

Abdiaziz Abdinur Ibrahim
Abdiaziz Abdinur Ibrahim
Update 1 zu RAN 06/13 vom 8. Februar 2013

Übersetzung und Bearbeitung: Jürgen Strasser

Das Writers in Prison Committee (WiPC) von PEN International verurteilt die am 5. Februar 2013 gegen den Freelance-Journalisten Abdiaziz Abdinur IBRAHIM verhängte einjährige Haftstrafe. Ihm wurde zur Last gelegt, eine Regierungsbehörde beleidigt und “Falschnachrichten verbreitet” sowie dafür gefälschte Beweismittel beigefügt zu haben, nachdem er eine Frau interviewt hatte, die mutmaßlich von Sicherheitskräften vergewaltigt worden war. PEN International ist der Ansicht, dass Ibrahims Prozess politisch motiviert war und zum Ziel hatte, jene zum Schweigen zu bringen, die über kontroversielle Themen berichten. PEN verlangt die Niederschlagung von Ibrahims Verurteilung und seine unverzügliche und vorbehaltlose Freilassung.

Am 10. Jänner 2013 war Ibrahim verhaftet und ohne Anklage über die gesetzlich erlaubte Frist hinaus festgehalten worden. Ihm wurde nur indirekt Zugang zu einem Anwalt ermöglicht. Am 29. Jänner wurde er wegen eines Verstoßes gegen Artikel 269 des somalischen Strafgesetzbuches angeklagt. Unmittelbar nach seiner Verurteilung wurde er ins Zentralgefängnis von Mogadischu überstellt.

Die Frau, die von ihrer Vergewaltigung sprach, wurde ebenfalls aufgrund derselben Anklagepunkte zu einem Jahr Haft verurteilt. Berichten zufolge wurde ihr Urteil jedoch für ein Jahr aufgeschoben, damit sie sich um ihr kleines Kind kümmern kann. Drei andere Angeklagte, darunter der Ehemann des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers, wurden freigelassen. Örtliche Journalisten, die das Gerichtsverfahren besucht hatten, sollen Berichten zufolge mitgeteilt haben, dass der Richter es der Verteidigung nicht gestattete, mehrere Zeugen vorzuladen und die Klagpartei kein aussagekräftiges Beweismaterial vorlegen konnte. Letzteres war jedoch nur einer von mehreren Verfahrensmängeln. Bereits vor Prozessbeginn hatte die Regierung eine öffentliche Stellungnahme abgegeben, wonach der Vergewaltigungsvorwurf der Frau falsch sei und Ibrahim die gesamte Geschichte frei erfunden habe. Indem sie die Inhaftierten über die Presse zu Schuldigen erklärte, verstieß die Regierung gegen das Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung, welches einen grundlegenden Bestandteil für ein faires Gerichtsverfahren darstellt.

Mehr Informationen über den Fall finden Sie auf unserer Homepage hier.

Weitere Informationen (in Englisch):
Committee to Protect Journalists (CPJ) (5/2/2013)
Al Jazeera (5/2/2013)
IFEX (30/01/2013)

Bitte senden Sie Appelle zur Freilassung von Abdiaziz Abnur Ibrahim an:

Innenminister:

Minister of Interior and National Security
H.E. Abdikaram Hussein Guled,
Ministry of Interior
Mogadishu, Somalia
Email: guuleed20@hotmail.com

Justizminister:

Minister of Justice
H.E. Abdullahi Abyan Nur
Ministry of Justice
Mogadishu, Somalia
Email: justicesom@hotmail.com

Staatsminister:

State Minister of the Presidential Palace
H.E Farah Sheikh Abdulkader
Office of the President
Mogadishu, Somalia
Email: faaraxsheekh@yahoo.com

Bitte senden Sie Kopien Ihrer Schreiben an die diplomatische Vertretung Somalias in Ihrem Land.

Für Österreich zuständig: Permanent Mission of the Somali Democratic Republic to the International Organizations in Vienna, 9-11, rue de Valais, 1202 Genève.

***Bitte senden Sie Appelle ungehend. Bitte halten Sie mit PEN International Rücksprache, wenn Sie Appelle nach dem 7. April 2013 schicken***

Weitere Informationen (in Englisch): Tamsin Mitchell, Writers in Prison Committee London, PEN International, Brownlow House, 50-51 High Holborn, London WC1V 6ER Tel: +44 (0) 207 405 0338 Fax +44 (0) 207 405 0339 email: tamsin.mitchell@pen-international.org

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