KATAR: Dichter zu lebenslanger Haft verurteilt; Sorge um dessen Sicherheit

RAN 72/12 update #1 – 3. Dezember 2012
Das Writers in Prison Committee (WiPC) des PEN International verurteilt die lebenslange Haftstrafe, die am 29. November gegen den Dichter Mohammed Ibn al-Dheeb al-Ajami verhängt wurde, weil er angeblich in einem Gedicht “zum Sturz des herrschenden Regimes” aufgerufen und “den Herrscher kritisiert” haben soll. PEN International ist der Auffassung, dass Al-Ajami lediglich dafür verurteilt wurde, weil er sein in Artikel 19 des Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte festgelegtes Recht auf freie Meinungsäußerung in friedlicher Weise ausgeübt hat und fordert daher seine unverzügliche und vorbehaltlose Freilassung.


Amnesty International gibt folgende Hintergrundinformation:
Der Dichter Mohammed al-Ajami (auch bekannt als Mohammed Ibn al-Dheeb) war von der Staastsicherheit am 16. November 2011 in der Hauptstadt Doha verhaftet worden. Ihm wurden der “Aufruf zum Sturz des herrschenden Systems” und “Beleidigung des Emirs” zur Last gelegt. Er war selbst zur Vorladung bei der Staatssicherheit erschienen und dort unmittelbar verhaftet worden. Monate lang wurde er in Isolationshaft gefangen gehalten, ehe ihm Besuche durch Familienangehörige gestattet wurden. Während seiner gesamten Gefangenschaft ist er bisher in Einzelhaft gehalten worden. Er ist im Zentralgefängnis von Doha inhaftiert. Die Klägerpartei hat Berichten zufolge die Anklage wegen eines Gedichts aus dem Jahr 2010 erhoben, in welchem Mohammed al-Ajami den Emir kritisierte. Menschenrechtsaktivist/inn/en in der Golfregion sind jedoch der Ansicht, dass den eigentlichen Grund für seine Verhaftung sein 2011 erschienenes Werk „the Jasmine Poem“ (das Jasmingedicht) darstellt, welches er im Zuge der Protestwelle geschrieben hat, welche im Dezember 2010 ihren Ausgang nahm und die gesamte arabische Welt erreichte. Das Gedicht kritisierte Golfstaaten mit dem Satz: „Wir alle sind Tunesien angesichts der unterdrückenden Elite.“ Von seinem Gerichtsverfahren, welches im November 2011 im Strafgericht von Doha aufgenommen wurde, wird berichtet, dass es von Verfahrensmängeln beeinträchtigt wurde, wobei die Gerichtsverhandlungen im Geheimen stattfanden. Sein Anwalt durfte keine einzige der Verhandlungen vor Gericht besuchen und sein Plädoyer lediglich in Schriftform einreichen. Mohammed al-Ajami wurde am 29. November 2012 von selbigem Gericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Beobachter/innen wurde der Zutritt zum Gericht nicht gestattet, Mohammed al-Ajami war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. Es wird erwartet, dass er dagegen Berufung einlegen wird. Eine Amnesty International vorliegende Kopie des Urteilsspruchs lässt keinen Grund für dieses strenge Urteil erkennen, für Amnesty ist es jedoch offensichtlich, dass die Anschuldigungen, wegen derer er verurteilt wurde, mit dem Inhalt seines Gedichts in Zusammenhang stehen.
Die Meinungsfreiheit wird in Katar streng kontrolliert, was die Pressefreiheit behindert und zur Selbstzensur innerhalb der Medien beiträgt. Dichter/innen, Blogger/innen, Journalist/inn/en und andere Bürger/innen der Zivilgesellschaft können nicht frei ihre Meinung äußern ohne befürchten zu müssen, in Isolationshaft gehalten, mit geheimen Gerichtsverfahren konfrontiert oder anderen strengen Repressalien ausgesetzt zu werden. Katars Beitritt zum Anti-Terrorismus-Übereinkommen des Golfkooperationsrates im Mai 2008 hat die freie Meinungsäußerung noch weiter bedroht, zumal die Bestimmungen des Übereinkommens auch die Möglichkeit in sich bergen, legale Aktivitäten zu kriminalisieren.

Weitere Informationen (in Englisch):
Vorangegangen Aktionen durch PEN International zum Fall;
Jahresbericht 2012 von Amnesty International;

Bitte senden Sie Appellschreiben als Protest gegen die Verurteilung al-Ajamis:
Emir des Staates Katar Scheich Hamad bin Khalifa Al Thani
PO Box 923 Doha, State of Qatar
Fax: + 974 4436 1212
Anrede: Eure Hoheit

Innenminister
Scheich Abdullah Bin Khalid Al Thani
Ministry of the Interior
PO Box 920 Doha,
State of Qatar
Fax: + 974 4444 4945 (keep trying)
Email: info@moi.gov.qa
Anrede: Exzellenz
Kopien an den Generalstaatsanwalt:
Attorney General Dr Ali bin Fetais Al Marri
PO Box 705 Doha,
State of Qatar
Fax: +974 4484 3211

Wenn möglich, senden Sie Kopien dieser Appelle bitte an die jeweilige Botschaft Katars in Ihrem Land.
Für Österreich: Botschaft des Staates Katar, S.E. Herr Botschafter Mohammed Ali M.H. AL-MALKI, Schottenring 10, Top 7 a,b,c, 1010 Wien

**Bitte kontaktieren Sie das Londoner Büro von PEN/ Writers in Prison, falls Sie Appellschreiben noch nach dem 30. Dezember 2012 abschicken**
Weitere Informationen (in Englisch): Ghias Aljundi at PEN International Writers in Prison Committee, Brownlow House, 50/51 High Holborn, London WC1V 6ER, Tel.+ 44 (0) 20 7405 0338, Fax: +44 (0) 20 7405 0339, email: ghias.aljundi@pen-international.org

Übersetzung ins Deutsche: Jürgen Strasser

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